– Pressemitteilung –
In den Weinbergen des Bioweingutes Gänz darf ab April nicht mehr gejagt werden
Hackenheim, 01.04.2015. Mit Bescheid vom 25.03.2015 hat die Kreisverwaltung Bad Kreuznach einen Großteil der Flächen der Bioweingutes Gänz in Hackenheim mit Wirkung zum 01.04.2015 – zunächst befristet auf drei Jahre – für befriedet erklärt. Mit Beginn des neuen Jagdjahres müssen die ansässigen Jäger somit auf diesen Flächen der Familie Gänz auf das Töten von Tieren verzichten. Bereits im Jahr 2010 hatte der Biobetrieb bei der zuständigen Behörde einen Antrag gestellt, aus ethischen Gründen von der Zwangsbejagung der eigenen Flächen befreit zu werden. Bis zu einer historischen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Juni 2012 waren Eigentümer von Grundstücken im Außenbereich unter 75 Hektar gesetzlich verpflichtet, die Jagd auf ihren Flächen zu dulden. Der Gesetzgeber musste daraufhin das Bundesjagdgesetz ändern und Eigentümern die Möglichkeit einräumen, die Jagd auf ihren Grundstücken ablehnen zu können, wenn sie diese nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Albert Gänz, der Grundstückseigentümer des Biobetriebs, beruft sich mit seinem Antrag auf eben solche ethischen Gründe: “Viele Wildtiere sterben durch die Jagd einen qualvollen Tod. Familienverbände werden zerrüttet und wertvolle Sozialstrukturen zerstört.”, erklärt Albert Gänz. “Auch wenn es gerne abgestritten wird, werden viele Tiere aus Spaß oder als Freizeitvergnügen getötet und sterben einen unnötigen Tod. Auf meinen Grundstücken soll das Leben von Wildtieren geachtet werden. Deshalb ist es mit meiner Vorstellung von einem Leben mit der Natur nicht vereinbar, dass auf meinem Grund und Boden auf grausame Weise das Blut von Wildtieren vergossen wird.”, so Gänz weiter. Familie Gänz sieht zudem in der Jagdruhe auf ihren Flächen einen Gewinn für die Allgemeinheit, den Natur- und Artenschutz: Ruhezonen, in denen Wildtiere nicht dem ununterbrochenen Jagddruck ausgesetzt sind, gebe es in Deutschland noch viel zu wenige. Viele Biologen und selbst einige verantwortungsbewusste Jäger seien sich der Notwendigkeit bewusst, dass Wildtiere unbejagte Rückzugsgebiete brauchen.1
Familie Gänz aus Hackenheim ist mit ihrer Sichtweise nicht alleine: Bundesweit sind seit der neuen Gesetzgebung bereits dutzende Grundstücke von Eigentümern, welche die Bejagung auf ihren Grundstücken aus ethischen Gründen ablehnen, befriedet worden. Auch das Nachbarland Luxemburg hat den Reformbedarf bei der Jagd auf Wildtiere erkannt: Für das Jagdjahr 2015/2016 wird dort die Jagd auf Füchse vollständig verboten. Das zuständige Ministerium ist zu dem Schluss gekommen, dass die Fuchsjagd aus ökologischer Sicht sinnlos ist. “Damit folgt Luxemburg der Position namhafter Wissenschaftler, die schon seit geraumer Zeit darauf hinweisen, dass sich Wildtierbestände unabhängig von jagdlichen Eingriffen regulieren.”, so Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland.
Aktualisierung vom 18.05.2015: Die Jagdgenossenschaft Hackenheim hat gegen den Bescheid der Kreisverwaltung Bad Kreuznach Einspruch eingelegt. Bis dieser entschieden ist, ist der Vollzug des Beschlusses aufgeschoben.
Aktualisierung vom 12.01.2016: Das lange Warten hat sich gelohnt! Unsere Flächen sind gemäß oben genanntem Bescheid seit dem 12.01.2016 befriedet!
Aktualisierung vom Frühling 2019: Bei der Behörde liegt unser Antrag zu Erneuerung unserer befristeten Befriedung vor.
1 Dr. Daniel Hoffmann, Deutscher Jagdschutzverband e.V., öffentliche Anhörung zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften, (17/12046) des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwoch, 20. Februar 2013
Dr. Josef Reichholf, in der BR-Sendung “Unser Land” vom 16.11.2012
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Wildtierschutz Deutschland: www.wildtierschutz-deutschland.de