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Ist Jagd Naturschutz?

Weithin gilt die Jagd als Naturschutzmaßnahme. Es sei doch notwendig, die sonst ausufernden Bestände von Schwarz- und Rotwild einzudämmen. Naturschutz deshalb, da bestimmte Arten sonst überhandnähmen und außer Kontrolle gerieten. Dabei geht es in erster Linie doch darum: Wildschwein, Reh und Hirsch kleinzuhalten, um die Erträge der Land- und Forstwirte zu schützen.  Und zwar die Erträge von großen Plantagen und Monokulturen in der Agrar- und Forstwüste Deutschlands. Dabei sollte es bei der Jagd doch gar nicht um das Schießen von Tieren gehen, sondern zuvörderst und allererst um die Hege heimischer Wildtiere: „Die Hege wiederum hat zum Ziel, ‚die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.‘“, so die Süddeutsche Zeitung am 23. August 2020 (Nr. 193). So steht es in Paragraph 1, Absatz 2, des Bundesjagdgesetzes. Doch warum ist der Feldhase fast ausgestorben, warum kennen wir Rebhühner nur noch aus alten Gedichten, und der Wachtelkönig klingt wie eine Märchenfigur bei den Grimm’schen Brüdern?

Ganz bestimmt war es nicht der Fuchs, der so gerne als Sündenbock herhalten muss. Wissenschaftlich ist längst klar, dass unsere ausgeräumte Landschaft, die großflächige (konventionelle) Landwirtschaft und die Forstplantagen Schuld an unserer verarmten Natur sind.

Wo waren all die Jahrzehnte die Jäger, die zusammen mit den Landwirten unsere heimatlichen Arten gehegt und gepflegt haben?

Die Süddeutsche Zeitung klagt zu Recht an:

Was den Hasen und die Rebhühner, was Hasel- und Birkhühner angeht, haben sich die deutschen Land- und Forstwirte (…) über Jahrzehnte hinweg gesetzeswidrig verhalten. Sie haben die Lebensgrundlagen dieser Arten großflächig zerstört. Verstöße gegen Paragraf 1 des Jagdgesetzes sind jedoch nicht strafbewehrt. Sonst wären die Jagdverbände und Jäger, die von den Bauern das Recht zur Ausübung der Jagd gepachtet haben, gleich mit zur Rechenschaft zu ziehen. Sie schauten tatenlos zu.“  (Süddeutsche Zeitung, Nr. 193, 23. August 2020)

Die heutige Jagd kümmert sich in unserer Region realiter um das reine Entnehmen von Schwarz- und Rotwild – sei es aus Spaß am Schießen, zur Fleischgewinnung oder zur Verteidigung der Ernte gegen hungrige Wildtiere. Von einer ökologischen Landschaftspflege, im besten Fall zusammen mit uns Landwirten (ob „konventionell“ oder nicht), haben wir in all den Jahren keine Notiz nehmen können.

Die Corona-Krise hat uns allen gezeigt: Die Regierung kann handlungsfähig sein, wenn sie denn möchte. Die größte Bedrohung unserer aktuellen Zeit (ebenso wichtig wie der Klimawandel) und Zukunft ist das Artensterben und der Verlust von Lebensräumen. Wenn die Regierung wollte, könnte und müsste sie die Landwirtschaft und mit ihr zusammen das Jagdrecht grundlegend reformieren.

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